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AGB für Endnutzer:innen
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AGB für Unternehmen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Smartphone-App „Social Snack Bar“ sowie des Backends “socialsnackbar.at” durch Unternehmen

1. Geltungsbereich der AGB

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge „AGB“) gelten für die Zurverfügungstellung der Smartphone-App „Social Snack Bar“ (in der Folge „App“) durch die Linde Digital GmbH (in der Folge „Linde“) und deren Nutzung durch den Vertragspartner von Linde (in der Folge „Snack-Anbieter“). Der Snack-Anbieter kann diese AGB in der jeweils aktuellen Fassung unter https://socialsnackbar.at/agb abrufen.  

1.2 Allfällige Geschäftsbedingungen des Snack-Anbieters kommen nicht zur Anwendung. 

2. Zweck der App

2.1 Über die App können Snack-Anbieter Lebensmittel und Getränke (in der Folge „Snacks“) hinterlegen, die sie Endnutzern, zB ihren Arbeitnehmern, vor Ort am Unternehmensstandort zur Entnahme anbieten. Die App zielt darauf ab, für Snack-Anbieter und Endnutzer die Bezahlung und Abrechnung von Snack-Entnahmen zu erleichtern. 

2.2 Der Snack-Anbieter muss die Snacks beliebig einpreisen, bezeichnen, beschreiben, mit Bildern versehen und in Kategorien einteilen. Der Snack-Anbieter kann Endnutzern auch Guthaben zuweisen. Beim Entnehmen von Snacks durch die Endnutzer können Spendenanteile gesammelt werden, welche der Snack-Anbieter spendet. 

2.3 Der Endnutzer kann vor Ort am Unternehmensstandort Snacks entnehmen und die entnommenen Snacks digital in der App erfassen. Der Einkauf, die physische Verwahrung von Snacks und deren Übergabe an Endnutzer und Verrechnung obliegt ausschließlich dem Snack-Anbieter. Snack-Anbieter und Endnutzer schließen über die App keine Kaufverträge ab. 

3. Vertragspartner und Vertragsabschluss

3.1 Vertragsparteien 

Die Vertragsparteien sind Linde Digital GmbH, Scheydgasse 24, 1210 Wien, FN 573204 y, als Anbieterin der App und der Snack-Anbieter, der die App als Plattform für die Nutzung durch Endnutzer verwendet.  

3.2 Zustandekommen eines Vertrags über die Nutzung der App 

3.2.1 Indem der Snack-Anbieter sich für die App registriert, legt er an Linde ein verbindliches Angebot für den Abschluss eines Vertrags über die Nutzung der App. Ein Vertrag zwischen dem Snack-Anbieter und Linde kommt erst zustande, wenn Linde dieses Angebot ausdrücklich angenommen hat oder konkludent mit der Vertragserfüllung beginnt. Linde ist nicht verpflichtet, das Angebot eines Snack-Anbieters anzunehmen und kann dies auch ohne Angabe von Gründen ablehnen. Eine Nutzung der App ohne vorherige Registrierung ist nicht zulässig. 

3.2.2 Bei der Registrierung stimmt der Snack-Anbieter der Geltung dieser AGB zu. Durch fortlaufende Nutzung der App erklärt sich der Snack-Anbieter mit der Geltung dieser AGB in ihrer jeweils aktuellen Fassung konkludent einverstanden. 

3.2.3 Der Snack-Anbieter schließt über die App keine Kaufverträge mit Endnutzern ab. Die App dient lediglich als Hilfsmittel zur Erfassung von Verträgen über die Entnahme von Snacks, die bereits wirksam zwischen dem Snack-Anbieter und dem Endnutzer zustande gekommen sind.  

4. Nutzung der App

4.1 Plattform 

4.1.1 Die App bietet dem Snack-Anbieter eine Plattform, die dieser unter den zur Verfügung stehenden Parametern nach seinem Bedarf einrichten kann. Der Snack-Anbieter kann die App kostenlos einrichten. 

4.1.2 Sobald sich der erste Endnutzer für die Abrechnung mit dem Snack-Anbieter in der App registriert, schuldet der Snack-Anbieter ein Entgelt gemäß Punkt 5 an Linde. 

4.1.3 Linde Digital kann den Umfang der Parameter, die dem Snack-Anbieter für die Snacks zur Verfügung stehen, jederzeit einschränken oder erweitern. Davon ausgenommen sind Preis und Beschreibung. 

4.2 Systemanforderungen 

Um die App mit vollem Funktionsumfang nutzen zu können, ist für Snack-Anbieter ein kompatibler Webbrowser auf einem Computer notwendig. Endnutzer müssen jeweils über ein kompatibles Smartphone oder Tablet mit einer unterstützten Betriebssystemversion verfügen. Linde übernimmt keine Gewährleistung für die Kompatibilität der App mit bestimmten Geräten oder Betriebssystemversionen. Der Snack-Anbieter und die Endnutzer sind für die Aktualisierung ihrer Geräte auf eine unterstützte Betriebssystemversion verantwortlich, falls dies für die Nutzung der App erforderlich ist. Die aktuellen Systemanforderungen können der Snack-Anbieter und die Endnutzer im Informationsbereich des jeweiligen App-Stores einsehen. 

4.3 Nutzungseinschränkungen, Verfügbarkeit 

Die Funktionen und Inhalte der App stehen dem Snack-Anbieter und den Endnutzern nach den technischen Möglichkeiten grundsätzlich ununterbrochen zur Verfügung. Die Verfügbarkeit kann insbesondere durch Wartungsarbeiten und Aktualisierungen kurzzeitig eingeschränkt sein. Mit Ausnahme von außerordentlichen Wartungsarbeiten von dringendem Bedarf werden Wartungsarbeiten möglichst einen Werktag im Voraus angekündigt. Einschränkungen der Verfügbarkeit aufgrund von Wartungen oder Aktualisierungen sind keine Leistungsstörungen. 

4.4 Support 

Der Snack-Anbieter ist für den First-Level Support gegenüber Endnutzern zuständig. Support-Anfragen aus der App richten sich ausschließlich an den Snack-Anbieter. Dazu muss der Snack-Anbieter eine geeignete EMail-Adresse über das Backend gegenüber Endnutzern bekanntgeben. 

4.5 Schulung 

4.5.1 Der Snack-Anbieter erhält auf Wunsch eine kostenlose Einschulung durch Personal der Linde Digital GmbH. Umfang und Inhalt der Schulung unterliegen einer gesonderten Vereinbarung. 

5. Entgelt und Zahlungsmodalitäten

5.1 Der Download der App aus dem jeweiligen App-Store, die Installation auf dem Endgerät und die Einrichtung des Snack-Anbieter-Profils in der App sind kostenlos. Allfällige Kosten der Datenübertragung, die durch den Download beim Netzbetreiber entstehen können, hat der Snack-Anbieter zu tragen. 

5.2 Der Snack-Anbieter schuldet Linde monatlich EUR 1,-- netto pro Endnutzer, der im Backend des Snack-Anbieters registriert ist. 

5.3 Entgelte verstehen sich exklusive der gesetzlich vorgeschriebenen Steuern. 

5.4 Snack-Anbieter haben das Entgelt an Linde Digital monatlich im Voraus über die von Linde zur Bezahlung zur Verfügung gestellten Möglichkeiten zu bezahlen. Linde haftet nicht für die Durchführbarkeit von Zahlungen.  

5.5 Linde hat keinen Einfluss auf die Nutzungsbedingungen und die Verfügbarkeit von Zahlungsdiensten. Linde behält sich vor, je nach Möglichkeit die akzeptierten Zahlungsdienste jederzeit zu ändern.  

6. Nutzungsrechte, geistiges Eigentum und Haftung

6.1 Gewährung von Nutzungsrechten 

6.1.1 Der Snack-Anbieter hat ein einfaches, nicht übertragbares, nicht ausschließliches und zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht, die App und die darin zur Verfügung gestellten Inhalte im technisch vorgesehenen Rahmen und gemäß den in diesen AGB festgelegten Bedingungen für die in Punkt 2 angegebenen Zwecke zu nutzen. Jede darüberhinausgehende Nutzung der App oder der darin zur Verfügung gestellten Inhalte, insbesondere Vervielfältigen, Bearbeiten, Verbreiten, Öffentlich-Zugänglich-Machen oder jede sonstige Verwertung, auch unentgeltlich, ist unzulässig. 

6.1.2 Linde behält sich alle nicht ausdrücklich eingeräumten Verwertungsrechte an der App und deren Inhalt vor. 

6.1.3 Der Snack-Anbieter gewährt Linde das nicht-ausschließliche Recht, von ihm in die App eingespielte Inhalte (zB Fotos von Snacks, Benennungen, Beschreibungen) für die Leistungserbringung sowie die Verbesserung der Funktionen der App zu nutzen, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Bearbeitung und Zurverfügungstellung in der App. 

6.2 Schutz des geistigen Eigentums 

6.2.1 Die App, einschließlich ihrer Inhalte, Struktur, Grafiken, Designs, Programmierung und sonstigen Bestandteile, ist durch Urheberrechte, verwandte Schutzrechte, Markenrechte und andere Schutzrechte geschützt. Sämtliche Rechte an der App und ihren Bestandteilen verbleiben bei Linde oder Lindes Lizenzgebern. Der Snack-Anbieter verpflichtet sich, die Rechte von Linde und Lindes Lizenzgebern zu achten und keine Handlungen vorzunehmen, welche die Rechte von Linde oder Lindes Lizenzgebern verletzen oder gefährden könnten. 

6.3 Rechtsverletzende Handlungen und Sanktionen 

6.3.1 Der Snack-Anbieter ist insbesondere nicht berechtigt, die App zu dekompilieren, zu analysieren oder auf sonstige Weise in ihren Quellcode zu überführen, es sei denn, dies ist ausdrücklich gesetzlich erlaubt. Bei Verstößen gegen diese Regelungen oder sonstigen Verletzungen der Rechte von Linde oder Lindes Lizenzgeber behält sich Linde die Rechtsverfolgung sowie das Recht vor, die Nutzung der App für den Snack-Anbieter zu sperren. 

6.3.2 Der Snack-Anbieter haftet für alle Schäden, die Linde oder Lindes Lizenzgebern durch die Verletzung dieser AGB, der darin festgelegten Nutzungseinschränkungen oder geltenden Rechts entstehen. Darüber hinaus ist der Snack-Anbieter verpflichtet, Linde von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aufgrund einer Verletzung dieser AGB, der darin festgelegten Nutzungseinschränkungen oder geltenden Rechts (zB Urheber- oder Markenrechtsverstöße) gegen Linde geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung und Rechtsverfolgung, die Linde im Zusammenhang mit derartigen Ansprüchen entstehen. 

6.3.3 Der SnackAnbieter verpflichtet sich, sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte für seine Inhalte bei den jeweiligen Berechtigten einzuholen. 

6.3.4 Der Snack-Anbieter haftet gegenüber Linde für die Einhaltung abgabenrechtlicher Vorschriften und stellt Linde von behördlichen Maßnahmen frei, die sich aus der Verletzung solcher Vorschriften durch den SnackAnbieter ergeben. Das betrifft insbesondere jene Bestimmungen, die Sachbezüge von Arbeitnehmern im Dienstverhältnis regeln. 

6.3.5 Der SnackAnbieter haftet als Verantwortlicher iSd der DSGVO gegenüber Linde dafür, dass er die Daten der Endnutzer rechtmäßig verarbeitet. 

7. Kontaktaufnahme zu Werbezwecken

Der Snack-Anbieter erklärt sich mit Anrufen und der Übersendung elektronischer Nachrichten (insbesondere SMS, Messenger-Dienste, EMails, In-App-Nachrichten etc.) durch Mitarbeiter der Linde Digital GmbH oder der Linde Verlag GmbH zu Zwecken der Information und Werbung über Produkte und Produktweiterentwicklungen sowie über Neuheiten der Linde Digital GmbH und der Linde Verlag GmbH einverstanden.  

Der Snack-Anbieter kann die Zustimmung zur Kontaktaufnahme jederzeit durch E-Mail an support@socialsnackbar.at widerrufen. 

8. Haftungsbeschränkungen zugunsten Linde

 8.1 Linde haftet für Schäden infolge schuldhafter Vertragsverletzung bei eigenem Verschulden oder dem eines Erfüllungsgehilfen nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Personenschäden. 

8.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Linde nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist die Haftung von Linde jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Mittelbare Schäden und Folgeschäden sind dementsprechend nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Nutzung der App typisch und vorhersehbar sind. 

8.3 Soweit nach gesetzlichen Vorschriften ein milderer Haftungsmaßstab gilt, begründen die vorstehenden Regelungen keine weitergehende Haftung seitens Linde. 

8.4 Linde haftet nicht dafür, dass der Snack-Anbieter abgabenrechtliche Vorschriften bei der Nutzung der App einhält.  

8.5 Linde haftet ausdrücklich nicht für die Richtigkeit, die Vollständigkeit oder die Rechtmäßigkeit von Inhalten, die der Snack-Anbieter in die App einspielt. Linde überprüft Inhalte nicht ohne Anlass. Linde haftet nicht für die Verfügbarkeit von Snacks. 

8.6 Als Plattformanbieterin kann Linde dazu verpflichtet sein, Inhalte in der App einzuschränken, wenn Linde Meldungen über vermutete Rechtsverletzungen erhält. Linde behält sich das Recht vor, Inhalte ohne vorherige Ankündigung zu entfernen, falls diese vermutlich gegen Rechtsvorschriften, Rechte Dritter oder diese AGB verstoßen. Linde haftet in diesen Fällen gegenüber dem Snack-Anbieter nicht für Einschränkungen des Funktionsumfangs oder von Inhalten in der App. 

8.7 Linde haftet nicht für die Sicherheit oder Verkehrsfähigkeit der vom Snack-Anbieter zur Verfügung gestellten Produkte und nimmt keine Überwachung von Lagerbeständen vor, insbesondere haftet Linde nicht für die Einhaltung des Mindesthaltbarkeitsdatums. 

9. Auftragsdatenverarbeitung

9.1 Beschreibung der Verarbeitung 

9.1.1 Linde erhält vom Snack-Anbieter personenbezogene Daten und verarbeitet diese als Auftragsverarbeiter. Der Snack-Anbieter ist Verantwortlicher für solche Datenverarbeitungen. Diese Vereinbarung betrifft folgende Kategorien von betroffenen Personen, Datenkategorien, Arten und Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten: 

9.1.2 Kategorien betroffener Personen: Betroffene Personen sind Endnutzer der App, insbesondere Personen im Unternehmensverbund des Snack-Anbieters, Lieferanten des Snack-Anbieters oder jede andere Person, deren personenbezogene Daten Linde vom Snack-Anbieter im Zusammenhang mit der Nutzung der App zur Verfügung gestellt werden. 

9.1.3 Kategorien personenbezogener Daten: Personenbezogene Daten können unter anderem Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Arbeitgeber, Kontaktinformationen (z.B. E-Mail-Adresse, Telefonnummer) und Guthaben sein. 

9.1.4 Art der Verarbeitung: Linde verarbeitet die personenbezogenen Daten im Auftrag des Snack-Anbieters zum Zweck der Vertragserfüllung. Dabei erfasst Linde im Wesentlichen, welche Lebensmittel und Getränke Endnutzer in einer bestimmten Abrechnungsperiode erworben haben und speichert diese Information für den Snack-Anbieter. 

9.2 Ort der Verarbeitung 

Linde verarbeitet die personenbezogenen Daten ausschließlich in der EU/im EWR. Jede Übermittlung von Daten durch Linde an ein Drittland oder eine internationale Organisation erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dokumentierter Weisungen des Snack-Anbieters und darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Artikel 44 ff DSGVO erfüllt sind. 

9.3 Rechte und Pflichten des Snack-Anbieters 

9.3.1 Der Snack-Anbieter ist gegenüber den betroffenen Personen für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich und stellt sicher, dass die Datenverarbeitung in Übereinstimmung mit den einschlägigen Bestimmungen des anwendbaren Datenschutzrechts erfolgt. 

9.4 Weisungen 

9.4.1 Linde verarbeitet personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung des Snack-Anbieters, sofern Linde nicht durch Unionsrecht oder österreichisches Recht hierzu verpflichtet ist. In einem solchen Fall teilt Linde dem Snack-Anbieter diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht dies nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.   

9.4.2 Linde muss die Weisungen, die der Snack-Anbieter erteilt hat, und deren Umsetzung schriftlich dokumentieren. Mündlich erteilte Weisungen des Verantwortlichen bestätigt Linde schriftlich. 

9.4.3 Linde informiert den Snack-Anbieter unverzüglich, wenn er der Auffassung ist, dass eine von ihm erteilte Weisung gegen geltendes Recht verstößt. Sollte der Snack-Anbieter trotzdem auf die Erfüllung seiner Weisungen bestehen, so ist Linde zur außerordentlichen Kündigung dieser Vereinbarung berechtigt (siehe 11.2.). 

9.5 Verschwiegenheitspflicht 

9.5.1 Beide Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen der jeweils anderen Partei auch über die Beendigung dieser Vereinbarung hinaus vertraulich zu behandeln. Bestehen Zweifel, ob eine Information der Geheimhaltungspflicht unterliegt, ist sie bis zur schriftlichen Freigabe durch die andere Partei als vertraulich zu behandeln. 

9.5.2 Linde stellt sicher, dass alle von ihr herangezogenen Personen, die personenbezogene Daten des Snack-Anbieters im Sinne dieser Vereinbarung verarbeiten dürfen, sich zur Verschwiegenheit verpflichtet haben oder einer entsprechenden gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. 

9.6 Pflichten von Linde 

9.6.1 Linde ergreift geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um das erforderliche Sicherheitsniveau gemäß den Datenschutzvorschriften zu gewährleisten. 

9.6.2 Linde darf Kopien und Vervielfältigungen der Daten des Snack-Anbieters nur anfertigen, nachdem sie ihn darüber informiert hat. Ausgenommen sind technisch notwendige, temporäre Duplikate, sofern eine Beeinträchtigung des vereinbarten Datenschutzniveaus ausgeschlossen ist. 

9.6.3 Linde ist verpflichtet, ein schriftliches bzw. elektronisches Verzeichnis über alle Kategorien von im Auftrag des Snack-Anbieters durchgeführten Verarbeitungstätigkeiten gemäß Art 30 Abs 2 DSGVO zu führen. 

9.6.4 Linde unterstützt den Snack-Anbieter nach Möglichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Erfüllung seiner datenschutzrechtlichen Pflichten, wie etwa die Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung der Rechte betroffener Personen iSd Kapitel III der DSGVO.   

9.6.5 Wendet sich eine betroffene Person zwecks Ausübung ihrer Rechte an Linde, wird Linde das Ersuchen innerhalb angemessener Zeit an den Snack-Anbieter weiterleiten. Linde wird Auskünfte an betroffene Personen nur auf vorherige Weisung durch den Snack-Anbieter erteilen. 

9.7 Kontrollrechte des Verantwortlichen 

9.7.1 Linde bearbeitet Anfragen des Snack-Anbieters bezüglich der Verarbeitung von Daten gemäß dieser Vereinbarung auf angemessene Weise.  

9.7.2 Linde stellt dem Snack-Anbieter alle Informationen zur Verfügung, die erforderlich sind, um die Einhaltung der in Art 28 DSGVO festgelegten Pflichten nachzuweisen. 

9.7.3 Auf Verlangen des Snack-Anbieters gestattet Linde die Prüfung der unter den Hauptvertrag fallenden Verarbeitungstätigkeiten und trägt zu einer solchen Prüfung bei. Der Snack-Anbieter muss Linde alle zusätzlichen Aufwendungen und Kosten ersetzen, die im Zusammenhang mit der Ausübung der Kontrollrechte entstehen. 

9.7.4 Der Snack-Anbieter kann die Prüfung selbst durchführen oder einen unabhängigen und zur Verschwiegenheit verpflichteten Prüfer beauftragen. 

9.7.5 Sofern keine dokumentierten dringenden Gründe des Snack-Anbieters vorliegen, finden Überprüfungen nach angemessener Vorankündigung, während der Geschäftszeiten von Linde und nicht häufiger als alle 12 Monate statt. Weist Linde die ordnungsgemäße Umsetzung der vereinbarten Datenschutzverpflichtungen nach, insbesondere die Wirksamkeit der vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen, so sind Überprüfungen auf ein Minimum zu beschränken. 

9.8 Unterstützung des Verantwortlichen bei der Einhaltung der in den Artikeln 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten 

9.8.1 Linde unterstützt den Snack-Anbieter unter Berücksichtigung der Art der Datenverarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen bei der Einhaltung der in den Artikeln 32 bis 36 der DSGVO genannten Pflichten. Hierzu gehören u.a. 

  • Die Sicherstellung eines angemessenen Schutzniveaus durch technische und organisatorische Maßnahmen, die die Umstände und Zwecke der Verarbeitung sowie die unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere einer möglichen Rechtsverletzung durch Sicherheitslücken berücksichtigen und eine sofortige Feststellung von relevanten Verletzungsereignissen ermöglichen; 
  • Die Verpflichtung, Verletzungen personenbezogener Daten unverzüglich an den Snack-Anbieter zu melden; 
  • Unterstützung des Snack-Anbieters durch Bereitstellung aller relevanten Informationen für die Benachrichtigung der Betroffenen, wenn die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten voraussichtlich ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten dieser Personen zur Folge hat;  
  • Unterstützung des Snack-Anbieters im Rahmen einer Datenschutz-Folgenabschätzung; 
  • Unterstützung des Snack-Anbieters bei der Konsultation der Aufsichtsbehörde vor der Verarbeitung personenbezogener Daten, wenn aus einer Datenschutz-Folgenabschätzung hervorgeht, dass die Verarbeitung mit einem hohen Risiko verbunden wäre. 

9.9 Einsatz von Unterauftragsverarbeitern 

9.9.1 Linde ist berechtigt, als Unterauftragsverarbeiter Softwareentwickler; „Ahoi Kapptn“, Butleroy GmbH Industriezeile 35 4020 Linz und Serveranbieter; Amazon Web Services, Inc. (AWS) 410 Terry Avenue North Seattle WA 98109, United States sowie weitere erforderliche Unternehmen zu beauftragen. Linde informiert den Snack-Anbieter über jede beabsichtigte Hinzuziehung oder Ersetzung von Unterauftragsverarbeitern. Der Snack-Anbieter kann gegen solche Änderungen binnen fünf Arbeitstagen begründeten Einspruch erheben, andernfalls gilt dessen Zustimmung als erteilt. 

9.9.2 Beauftragt Linde einen Unterauftragsverarbeiter mit der Durchführung bestimmter Verarbeitungstätigkeiten, so erfolgt dies im Wege eines Vertrages, der dem Unterauftragsverarbeiter im Wesentlichen dieselben Datenschutzpflichten auferlegt wie Linde gemäß dieser Vereinbarung. 

9.9.3 Linde haftet gegenüber dem Snack-Anbieter, wenn der Unterauftragsverarbeiter die Linde obliegenden Datenschutzpflichten nicht einhält. 

9.10 Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten durch Linde 

9.10.1 Linde meldet dem Snack-Anbieter jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, nachdem Linde von der Verletzung Kenntnis erlangt hat. Die Meldung muss mindestens folgende Angaben enthalten: 

  • Eine Beschreibung der Art der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, soweit möglich mit Angabe der betroffenen Kategorien sowie der ungefähren Zahl der betroffenen Personen und betroffenen personenbezogenen Datensätze; 
  • Den Namen und die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten von Linde oder einer anderen Kontaktstelle für weitere Informationen; 
  • Eine Beschreibung der wahrscheinlichen Folgen der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten; 
  • Eine Beschreibung der von Linde ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten und gegebenenfalls Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen. 

9.10.2 Linde informiert den Snack-Anbieter unverzüglich von durchgeführten Kontrollen oder Maßnahmen von Aufsichtsbehörden, die sich auf die Verarbeitung von Daten im Auftrag des Verantwortlichen beziehen. 

9.11 Löschung und Rückgabe von personenbezogenen Daten 

9.11.1 Nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistungen oder früher nach Aufforderung durch den Snack-Anbieter – spätestens aber mit Beendigung des Hauptvertrages – hat Linde alle personenbezogenen Daten nach Wahl des Snack-Anbieters entweder zu löschen oder zurückzugeben, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem österreichischen Recht eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht. 

9.11.2 Linde muss Dokumentationen, die dem Nachweis der vereinbarungs- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufbewahren. Linde kann diese zu ihrer Entlastung bei Beendigung dieser Vereinbarung dem Snack-Anbieter übergeben. 

9.12 Vergütung 

9.12.1 Die Vergütung von Linde ist im Hauptvertrag geregelt. Eine gesonderte Vergütung oder Kostenerstattung im Rahmen dieser Vereinbarung gibt es nicht. 

9.12.2 Gehen die Unterstützungs- und Informationspflichten von Linde jedoch aufgrund von Weisungen oder Anfragen des Snack-Anbieters über das übliche Maß hinaus, so gebührt Linde eine gesonderte Vergütung. 

9.13 Haftung 

9.13.1 Für den Ersatz von Schäden, die eine betroffene Person wegen einer nach den Datenschutzgesetzen unzulässigen oder unrichtigen Datenverarbeitung oder Nutzung im Rahmen der Auftragsverarbeitung im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung erleidet, ist im Innenverhältnis zu Linde allein der Snack-Anbieter gegenüber betroffenen Personen verantwortlich. 

10. Änderungen der AGB und der App

10.1 Linde ist berechtigt, diese AGB, den Funktionsumfang der App, deren Erscheinungsbild oder Benutzeroberfläche jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern oder die App zur Gänze einzustellen.  

10.2 Linde informiert den Snack-Anbieter über solche Änderungen vorab über die App, per E-Mail oder über andere Möglichkeiten der Kontaktaufnahme. Widerspricht der Snack-Anbieter den geänderten AGB nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten AGB als vom Snack-Anbieter angenommen. 

11. Laufzeit und Beendigung des Vertragsverhältnisses

11.1 Der Vertrag über die Nutzung der App wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Linde und der SnackAnbieter können das Vertragsverhältnis jeweils unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Kalendermonats durch einseitige schriftliche Erklärung ordentlich kündigen. 

11.2 Linde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit dem Snack-Anbieter aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufzulösen und die Leistungserbringung zu beenden. Einen wichtigen Grund stellen insbesondere Verstöße des Snack-Anbieters gegen diese AGB dar, wie beispielsweise das Verwenden rechtswidriger Inhalte bzw. von Inhalten Dritter. Linde ist außerdem berechtigt, die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Snack-Anbieter auf die Erfüllung seiner Weisungen besteht, nachdem er von Linde darüber informiert wurde, dass seine Weisungen gegen Vorschriften der DSGVO verstoßen. 

11.3 Linde ist auch berechtigt, Vertragsverhältnisse mit einzelnen Endnutzern aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufzulösen und die Leistungserbringung zu beenden. Einen wichtigen Grund stellen insbesondere Verstöße des Endnutzers gegen die EndnutzerAGB dar. 

11.4 Erfolgt eine Auflösung seitens Linde aus wichtigem Grund, weil der Snack-Anbieter die ihm eingeräumten Nutzungsrechte überschritten und Inhalte von Linde in rechtswidriger Weise verwertet oder verbreitet hat, ist der SnackAnbieter für die letzte Abrechnungsperiode dennoch verpflichtet, das vollständige Entgelt an Linde zu zahlen. Linde bleibt die Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadenersatz oder Bereicherung vorbehalten. 

11.5 Stellt Linde die App zur Gänze ein, erstattet Linde bereits geleistete Entgelte anteilig für den Zeitraum, in dem der Snack-Anbieter die App nicht mehr in Anspruch nehmen kann. 

11.6 Der Snack-Anbieter kann im Falle eines Verstoßes von Linde gegen die Verpflichtungen aus der DSGVO Linde anweisen, die Verarbeitung personenbezogener Daten auszusetzen, bis Linde die entsprechenden Vorschriften einhält oder diese Vereinbarung beendet ist. Wird die Einhaltung der Vorschriften der DSGVO nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach der Aussetzung wiederhergestellt, hat der Verantwortliche das Recht, diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Weiters ist der Snack-Anbieter berechtigt diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn  

  • Linde in erheblichem Umfang oder fortdauernd gegen die Verpflichtungen der DSGVO verstößt oder  
  • einer bindenden Entscheidung eines zuständigen Gerichts oder der zuständigen Aufsichtsbehörde(n) hinsichtlich der Verpflichtungen der DSGVO nicht nachkommt. 

12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

 Die Ungültigkeit einer Bestimmung dieser AGB berührt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. An die Stelle der ungültigen Bestimmung tritt eine rechtlich gültige Bestimmung, die dem Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. 

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

13.1 Diese AGB und die Nutzung der App unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.  

13.2 Für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder der Nutzung der App sind die für Handelssachen für die Innere Stadt Wien zuständigen Gerichte nicht-ausschließlich zuständig.

 

 

 

 

 

AGB für Endnutzer:innen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Smartphone-App „Social Snack Bar“ durch Endnutzer 

1. Geltungsbereich der AGB

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge „AGB“) gelten für die Zurverfügungstellung der Smartphone-App „Social Snack Bar“ (in der Folge „App“) durch die Linde Digital GmbH (in der Folge „Linde“) und deren Nutzung durch den Vertragspartner von Linde (in der Folge „Endnutzer“). Endnutzer können diese AGB in der jeweils aktuellen Fassung unter https://socialsnackbar.at/agb abrufen.  

1.2 Allfällige Geschäftsbedingungen des Endnutzers kommen nicht zur Anwendung. 

2. Zweck der App

2.1 Über die App können Unternehmen (in der Folge „Snack-Anbieter“) Lebensmittel und Getränke (in der Folge „Snacks“) hinterlegen, die sie ihren Arbeitnehmern oder anderen Personen – also Endnutzern – vor Ort am Unternehmensstandort zur Entnahme anbieten. Die App zielt darauf ab, für Snack-Anbieter und Endnutzer die Bezahlung und Abrechnung von Snack-Entnahmen zu erleichtern. 

2.2 Der Snack-Anbieter kann die Snacks beliebig einpreisen, bezeichnen, beschreiben, mit Bildern versehen und in Kategorien einteilen. Der Snack-Anbieter kann Endnutzern auch Guthaben zuweisen und Endnutzern ermöglichen, Guthaben zu sammeln, indem diese bestimmte bevorzugte Snacks entnehmen. Beim Entnehmen von Snacks durch die Endnutzer können Spendenanteile gesammelt werden, welche der Snack-Anbieter spendet. 

2.3 Der Endnutzer kann vor Ort am Unternehmensstandort Snacks entnehmen und die entnommenen Snacks digital in der App erfassen. Die physische Verwahrung von Snacks, deren Übergabe an Endnutzer und Verrechnung obliegt ausschließlich dem Snack-Anbieter. Snack-Anbieter und Endnutzer schließen über die App keine Kaufverträge ab. 

3. Vertragspartner und Vertragsabschluss

3.1 Vertragsparteien 

3.1.1 Die Vertragsparteien sind Linde Digital GmbH, Scheydgasse 24, 1210 Wien, FN 573204 y, als Anbieterin der App und der Endnutzer, der die App für die Abrechnung von Snack-Entnahmen mit dem Snack-Anbieter verwendet.  

3.2 Zustandekommen eines Vertrags über die Nutzung der App 

3.2.1 Indem der Endnutzer sich für die App registriert, legt er an Linde ein verbindliches Angebot für den Abschluss eines Vertrags über die Nutzung der App. Ein Vertrag zwischen dem Endnutzer und Linde kommt erst zustande, wenn Linde dieses Angebot ausdrücklich angenommen hat oder konkludent mit der Vertragserfüllung beginnt. Linde ist nicht verpflichtet, das Angebot eines Endnutzers anzunehmen und kann dieses auch ohne Angabe von Gründen ablehnen. Eine Nutzung der App ohne vorherige Registrierung ist nicht zulässig. 

3.2.2 Bei der Registrierung stimmt der Endnutzer der Geltung dieser AGB zu. Durch fortlaufende Nutzung der App erklärt sich der Endnutzer mit der Geltung dieser AGB in ihrer jeweils aktuellen Fassung konkludent einverstanden. 

3.2.3 Der Endnutzer schließt über die App keine Kaufverträge mit Linde oder dem Snack-Anbieter ab. Die App dient lediglich als Hilfsmittel zur Erfassung von Verträgen über die Entnahme von Snacks, die bereits wirksam zwischen dem Snackanbieter und dem Endnutzer zustande gekommen sind. 

3.3 Rücktrittsrecht 

Da der Endnutzer kein Entgelt für die Nutzung der App zahlt, steht ihm auch als Verbraucher kein Recht zum Rücktritt von diesem Vertrag zu. 

4. Nutzung der App

4.1 Endnutzer 

4.1.1 Der Endnutzer kann die App kostenlos nutzen. 

4.1.2 Der Endnutzer kann in der App die Snacks erfassen, die er in einem bestimmten Abrechnungszeitraum aus dem Angebot des Snack-Anbieters entnommen hat und seine bisherigen Snack-Entnahmen überblicken.  

4.1.3 Linde kann den Umfang der App-Funktionen jederzeit einschränken oder erweitern.  

4.2 Systemanforderungen 

4.2.1 Um die App mit vollem Funktionsumfang nutzen zu können, müssen Snack-Anbieter und Endnutzer jeweils über ein kompatibles Smartphone oder Tablet mit einer unterstützten Betriebssystemversion verfügen. Linde übernimmt keine Gewährleistung für die Kompatibilität der App mit bestimmten Geräten oder Betriebssystemversionen. Der Snack-Anbieter und die Endnutzer sind für die Aktualisierung ihrer Geräte auf eine unterstützte Betriebssystemversion verantwortlich, falls dies für die Nutzung der App erforderlich ist. Die aktuellen Systemanforderungen können der Snack-Anbieter und die Endnutzer im Informationsbereich des jeweiligen AppStores einsehen. 

4.3 Nutzungseinschränkungen, Verfügbarkeit 

4.3.1 Die Funktionen und Inhalte der App stehen dem Snack-Anbieter und den Endnutzern nach den technischen Möglichkeiten grundsätzlich ununterbrochen zur Verfügung. Die Verfügbarkeit kann insbesondere durch Wartungsarbeiten und Aktualisierungen kurzzeitig eingeschränkt sein. Mit Ausnahme von außerordentlichen Wartungsarbeiten von dringendem Bedarf werden Wartungsarbeiten möglichst einen Werktag im Voraus angekündigt. Einschränkungen der Verfügbarkeit aufgrund von Wartungen oder Aktualisierungen sind keine Leistungsstörungen. 

5. Kosten

5.1 Der Download der App aus dem jeweiligen AppStore, die Installation auf dem Endgerät und die Nutzung der App sind für den Endnutzer kostenlos. Allfällige Kosten der Datenübertragung, die durch den Download beim Netzbetreiber entstehen können, hat der Endnutzer zu tragen. 

5.2 In der App werden Preise für Snacks und Guthaben angezeigt, die der Snack-Anbieter festlegt. Verträge über den Erwerb von Snacks kommen zwischen dem Snack-Anbieter und dem Endnutzer außerhalb der App zustande. Die App dient lediglich dazu, die Beträge, die der Endnutzer dem Snack-Anbieter schuldet, sowie Guthaben zu dokumentieren. Linde ist nicht für die Richtigkeit der vom Snack-Anbieter eingespielten und angezeigten Preise verantwortlich. 

5.3 Zahlungsmodalitäten 

5.3.1 Der Snack-Anbieter rechnet die Snack-Entnahmen des Endnutzers direkt mit dem Endnutzer ab. 

6. Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

6.1 Gewährung von Nutzungsrechten 

6.1.1 Der Endnutzer hat ein einfaches, nicht übertragbares, nicht ausschließliches und zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht, die App und die darin zur Verfügung gestellten Inhalte im technisch vorgesehenen Rahmen und gemäß den in diesen AGB festgelegten Bedingungen für nichtkommerzielle Zwecke zu nutzen. Herunterladen, Speichern und Ausdrucken von kostenpflichtigen Inhalten sind im Einzelfall gestattet. Jede darüberhinausgehende Nutzung der App oder darin zur Verfügung gestellten Inhalte, insbesondere Vervielfältigen, Bearbeiten, Verbreiten, Öffentlich-Zugänglich-Machen oder jede sonstige Verwertung, auch unentgeltlich, ist unzulässig. 

6.1.2 Linde behält sich alle nicht ausdrücklich eingeräumten Verwertungsrechte an der App und deren Inhalt vor. 

6.2 Schutz des geistigen Eigentums 

6.2.1 Die App, einschließlich ihrer Inhalte, Struktur, Grafiken, Designs, Programmierung und sonstigen Bestandteile, ist durch Urheberrechte, verwandte Schutzrechte, Markenrechte und andere Schutzrechte geschützt. Sämtliche Rechte an der App und ihren Bestandteilen verbleiben bei Linde oder Lindes Lizenzgebern. Der Endnutzer verpflichtet sich, die Rechte von Linde und Lindes Lizenzgebern zu achten und keine Handlungen vorzunehmen, welche die Rechte von Linde oder Lindes Lizenzgebern verletzen oder gefährden könnten. 

6.3 Rechtsverletzende Handlungen und Sanktionen 

6.3.1 Der Endnutzer ist insbesondere nicht berechtigt, die App zu dekompilieren, zu analysieren oder auf sonstige Weise in ihren Quellcode zu überführen, es sei denn, dies ist ausdrücklich gesetzlich erlaubt. Bei Verstößen gegen diese Regelungen oder sonstigen Verletzungen der Rechte von Linde oder Lindes Lizenzgeber behält sich Linde die Rechtsverfolgung sowie das Recht vor, die Nutzung der App für den betreffenden Endnutzer zu sperren. 

6.3.2 Der Endnutzer haftet für alle Schäden, die Linde oder Lindes Lizenzgebern durch die Verletzung dieser AGB, der darin festgelegten Nutzungseinschränkungen oder geltenden Rechts entstehen. Darüber hinaus ist der Endnutzer verpflichtet, Linde von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aufgrund einer Verletzung dieser AGB oder der darin festgelegten Nutzungseinschränkungen oder geltenden Rechts gegen Linde geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung und Rechtsverfolgung, die Linde im Zusammenhang mit derartigen Ansprüchen entstehen. 

7. Kontaktaufnahme zu Werbezwecken

Der Endnutzer erklärt sich mit Anrufen und der Übersendung elektronischer Nachrichten (insbesondere SMS, Messenger-Dienste, EMails, In-App-Nachrichten etc.) durch Mitarbeiter der Linde Digital GmbH oder der Linde Verlag GmbH zu Zwecken der Information und Werbung über Produkte und Produktweiterentwicklungen sowie über Neuheiten der Linde Digital GmbH und der Linde Verlag GmbH einverstanden.  

Der Endnutzer kann die Zustimmung zur Kontaktaufnahme jederzeit durch E-Mail an support@socialsnackbar.at widerrufen. 

8. Haftungsbeschränkung zugunsten Linde

8.1 Linde haftet für Schäden infolge schuldhafter Vertragsverletzung bei eigenem Verschulden oder dem eines Erfüllungsgehilfen nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Personenschäden. 

8.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Linde nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist die Haftung von Linde jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Mittelbare Schäden und Folgeschäden sind dementsprechend nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer typisch und vorhersehbar sind. 

8.3 Soweit nach gesetzlichen Vorschriften ein milderer Haftungsmaßstab gilt, begründen die vorstehenden Regelungen keine weitergehende Haftung seitens Linde. 

8.4 Linde haftet nicht dafür, dass der Snack-Anbieter abgabenrechtliche Vorschriften bei der Nutzung der App einhält.  

8.5 Linde haftet ausdrücklich nicht für die Richtigkeit, die Vollständigkeit oder die Rechtmäßigkeit von Inhalten, die der Snack-Anbieter in die App eingespielt hat. Linde überprüft Inhalte nicht ohne Anlass. Linde haftet nicht für die Verfügbarkeit von Snacks. 

9. Änderungen der AGB und der App

9.1 Linde ist berechtigt, diese AGB, den Funktionsumfang der App, deren Erscheinungsbild oder Benutzeroberfläche jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern oder die App zur Gänze einzustellen.  

9.2 Linde informiert den Endnutzer über solche Änderungen vorab über die App, per EMail oder über andere Möglichkeiten der Kontaktaufnahme. Widerspricht der Endnutzer den geänderten AGB nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten AGB als vom Endnutzer angenommen.  

10. Laufzeit und Beendigung des Vertragsverhältnisses

10.1 Der Vertrag über die Nutzung der App wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Linde und der Endnutzer können das Vertragsverhältnis jeweils unter Einhaltung einer Frist von einem Monat durch einseitige Erklärung ordentlich kündigen. 

10.2 Linde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit dem Endnutzer aus wichtigem Grund jederzeit mit sofortiger Wirkung aufzulösen und die Leistungserbringung zu beenden. Einen wichtigen Grund stellen insbesondere Verstöße des Endnutzers gegen diese AGB dar, wie beispielsweise die Verletzung von Immaterialgüterrechten nach Punkt 6., oder ein Widerspruch des Endnutzers gegen die AGB nach Punkt 9.2. 

10.3 Erfolgt eine Auflösung seitens Linde aus wichtigem Grund, weil der Endnutzer die ihm eingeräumten Nutzungsrechte überschritten und Inhalte von Linde in rechtswidriger Weise verwertet oder verbreitet hat, ist Linde berechtigt, dem Endnutzer die Nutzung der App sofort zu verwehren. Linde bleibt die Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadenersatz oder Bereicherung vorbehalten. 

11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Ungültigkeit einer Bestimmung dieser AGB berührt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. An die Stelle der ungültigen Bestimmung tritt eine rechtlich gültige Bestimmung, die dem Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. 

12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Streitbeilegung 

12.1 Anwendbares Recht 

12.1.1 Diese AGB und die Nutzung der App unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.  

12.1.2 Von dieser Rechtswahl unberührt bleibt gemäß Art 6 Abs 2 Rom-I-VO die Geltung der zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. 

12.2 Gerichtsstand 

12.2.1 Gegenüber Unternehmern sind für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder der Nutzung der App die für Handelssachen für die Innere Stadt Wien zuständigen Gerichte nichtausschließlich zuständig. 

12.2.2 Für Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder der Nutzung der App gemäß § 14 Konsumentenschutzgesetz das örtlich für den Wohnsitz des Endnutzers und sachlich zuständige Gericht zuständig. 

12.3 Streitbeilegung 

12.3.1 Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU zu richten: https://ec.europa.eu/odr

12.3.2 Verbraucher können eine Beschwerde auch direkt bei Linde über folgende E-Mail-Adresse einbringen: support@socialsnackbar.at